Podologische Komplexbehandlung
Unsere Praxis besitzt eine Kassenzulassung für alle Krankenkassen, die bei Vorlage einer Heilmittelverordnung (Rezept) die Kosten der Behandlung übernehmen.
Das betrifft vor allem Diabetiker, denen vom Arzt Nerven- und/oder Gefäßschädigungen (z.B. Polyneuropathie, Angiopathie) am Fuß attestiert wurden.
Seit 01.07.2020 haben die Krankenkassen die podologische Therapie auch auf Patienten ohne diagnostiziertes diabetisches Fußsyndrom ausgeweitet. Dazu gehören besonders Patienten mit Nervenschädigungen (Neuropathie) an den unteren Extremitäten (z.B. Taubheitsgefühle, Gangunsicherheit oder Kribbeln) sowie Querschnittspatienten (z.B. bei Spina bifida, chronischer Myelitis oder traumatisch bedingten Schädigungen des Rückenmarks).
Sprechen Sie in diesen Fällen Ihren Arzt an, ob er Ihnen ein Rezept für eine podologische Therapie ausstellen kann!
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Arzt bei der Diagnosegruppe DF (Diabetischer Fuß) einen der folgenden Codes angibt: E10.74; 11.74; 12.74; 13.74; 14.74 sowie G63.2 für die Diabetische Polyneuropathie. Bei anderen Codes muss der Zusatz “Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie”, “Diabetisches Fußsyndrom mit Angiopathie” oder“Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie und Angiopathie” im Diagnosetext stehen.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir keine fehlerhaft ausgefüllten Heilmittelverordnungen akzeptieren!