Häufig gestellte Fragen

Tipps rund um den Fuß

Unsere Nägel haben eine Schutzfunktion und wachsen genau aus diesem Grund immer wieder nach. Daher ist der richtige Nagelschnitt sehr wichtig, um Probleme zu minimieren bzw. zu vermeiden:

  • Die Nägel sollten am besten gerade und nicht zu kurz geschnitten werden.

  • Zur Orientierung ist es hiflreich, einen weißen Nagelrand stehen zu lassen. Der Nagel soll idealerweise mit der Zehenkuppe abschließen.  (So werden unnötige kleine Verletzungen vermieden) 

  • Falls nach dem Nagelschnitt noch spitze Ecken an den Seiten verbleiben: Nicht herausschneiden, sondern leicht abfeilen! Dadurch wird die Gefahr von z. B. Entzündungen im Nagelfalz oder einwachsenden Nägeln minimiert.

Häufige Gründe für trockene Haut:

  • Erbliche Veranlagung
  • Stress
  • Viel Sonne, Solarium 
  • Alkohol, Zigaretten, ungesunde Ernährung 
  • Die Produktion der Schweiß- und Talgdrüsen nimmt mit dem Alter ab 
  • Medikamente (z.B. Blutdrucksenker, Diuretika)
  • Übermäßige Körperhygiene 

Was kann man dagegen tun?

  • Nur in Maßen duschen und  pH-neutrale Duschgels benutzen.
  • Tägliche Hautpflege mit geeigneten Pflegeprodukten (z.B. Schäume oder Lotionen), die Lipide (z.B. Nachtkerzenöl, Shea-Butter, Lanolin) enthalten. 
  • Bei kleinen Rissen hilft für eine antibakterielle Wirkung ein Pflegeprodukt, das zusätzlich z.B.  Microsilber enthält. 
  • Bei tiefen Rissen empfehlen wir einen Termin bei uns. Warten Sie  nicht, bis Einblutungen in den Rissen entstehen!

Allgemeines

Die Dauer einer podologischen Behandlung dauert in der Regel zwischen 30 und 40 Minuten. Die Kosten hängen von der zugrundeliegenden Problematik sowie dem Zeitaufwand ab.

Das hängt von Ihrem Rezept und dem ausgestellten ICD-10-Code ab. Bsp.: Bei der Diagnosegruppe DF (Diabetischer Fuß) sind folgende Codes abrechenbar: E10.74; 11.74; 12.74; 13.74; 14.74 sowie G63.2 für die Diabetische Polyneuropathie. Bei anderen Codes muss der Zusatz “Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie”, “Diabetisches Fußsyndrom mit Angiopathie” oder“Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie und Angiopathie” im Diagnosetext stehen.

Falsch ausgestellte Heilmitttelverordnungen werden von uns nicht mehr akzeptiert!

Seit einiger Zeit übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten einer podologischen Behandlung für Patienten mit der Diagnose QF (Querschnittssyndrom) und NF (Schädigung am Fuß aufgrund einer Neuropathie). Befragen Sie dazu bitte Ihren behandelnden Arzt!

Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie die Behandlung auf jeden Fall erst einmal selbst bezahlen, können sich aber diese Kosten u.U. von Ihrer Krankenkasse (abhängig von Ihrem Tarif) zurückerstatten lassen.

Seit 01. Juli 2022 ist auch die Nagelkorrekturspange eine Leistung der gesetzlichen Krankenlassen. Beachten Sie dazu bitte die Ausfüllhilfe (s. unten). Privat Versicherte bezahlen diese Leistung vor Ort und rechnen individuell mit ihrer Kasse ab.

Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich nur telefonisch möglich. Unsere Kollegin nimmt Ihre Anrufe von Montag bis Donnerstag, jeweils von 8-15 Uhr, entgegen. Außerhalb dieser Zeiten sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter, Sie werden von uns zeitnah zurückgerufen.

Wir bitten ausdrücklich, von Anfragen per email abzusehen!

In der Regel schaffen wir es, Ihnen sehr zeitnah ein Terminangebot zu machen. Im akuten Fall (eingewachsener Nagel, Entzündung, starke Schmerzen,…) bemühen wir uns, Ihnen sogar noch am selben Tag einen Termin zu ermöglichen.

Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab, damit wir diesen Termin noch anderweitig vergeben können.

Sie können bei uns bar, mit Karte oder auch mit Smartphone oder Smartwatch bezahlen. Beachten Sie, dass die Bezahlung auf jeden Fall vor Ort erfolgen muss.

Nagelkorrekturspangen

Eine Nagelkorrekturspange dient dazu, einen eingewachsenen oder eingerollten Zehennagel wieder gerade und ohne Schmerzen herauswachsen zu lassen. Dazu wird die Spange individuell angepasst, auf den Nagel aufgesetzt und so fixiert, dass die Nagelränder leicht angehoben werden. Eine Auswahl an Spangenarten sehen Sie hier.

Das Anbringen der Spange ist in der Regel kaum spürbar. Die Patient*innen berichten meist unmittelbar nach dem Aufsetzen der Spange, dass ihre Schmerzen nachlassen. Weil sie auch die Bewegungsfreiheit nicht einschränkt (nicht einmal beim Sport!), wird sie nach wenigen Tagen meist gar nicht mehrbewusst wahrgenommen.

Seit 01. Juli 2022 sind Nagelkorrekturspangen auch für gesetzlich Versicherte verordnungsfähig. Beachten Sie bitte folgendes Muster (Es gilt ausschließlich der Code L60.0!). Fehlerhaft ausgefüllte Rezepte werden von uns nicht angenommen.

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